Es folgt ein offener Brief eines langjährigen Freundes der politisch Gefangenen Dissidentin Ursula Haverbeck:
Autor: Schreibkraft
Beschwerde von Ursula Haverbeck gegen die Ablehnung ihrer vorzeitigen Entlassung
Ursula Haverbeck
Umlostraße 100
33649 Bielefeld
An das Landgericht Bielefeld
33595 Bielefeld
Bielefeld, 11.08.2019
Beschwerde gegen den Beschluß der Richterin Oesker als Einzelrichterin, 19. Strafvollstreckungskammer Bielefeld
Az. 100 StVk 2221/19 (21 Js 814/16STA Detmold)
Hiermit wird fristgerecht Beschwerde eingelegt gegen den Beschluß vom 31.07.2019, hier eingegangen am 8. August.
Richterin Oesker begründet ihre Ablehnung einer vorzeitigen Haftentlassung mit einer bestehenden Mißbrauchsgefahr. Es wird nicht zur Kenntnis genommen, daß es bei einem Äußerungsdelikt eine solche nicht geben kann. Das ergibt sich bereits daraus, daß die Richterin eindeutig erklärte, der strafbare Mißbrauch bestünde in diesem Fall schon in der wahrheitsgemäßen Angabe des Haftgrundes auf die Frage danach.
Will die Beschuldigte keinen Mißbrauch begehen, wird ihr also zugemutet, entweder drum herumzureden oder zu lügen. Das ist ungeheuerlich – und dann noch von einer Richterin. Fragen Sie sich bitte einmal, was redlich denkende Bürger sagen werden, wenn ich ihnen erkläre, daß ich ihre Frage nicht beantworten darf, weil ich mich strafbar machen würde, denn meine Straftat sei die Antwort.
Es muß endlich geklärt werden, ob eine Justiz es sich 74 Jahre nach dem Kriege noch länger gefallen lassen kann und will, daß eine für eine bestimmte Gruppe unerwünschte politisch-kritische Meinung als Straftat behandelt werden muß? Das ist auch für viele Mitglieder besagter Gruppe nicht mehr hinzunehmen. (…)
Die Folgen zeigen sich in ihrer Absurdität gerade bei einem solchen Fall: Mißbrauchsgefahr bei einem Äußerungsdelikt, einer Meinungsäußerung! Ich halte es für menschenunwürdig, wenn eine bald 91-Jährige mit den entsprechenden und im Gefängnis beschleunigt zunehmenden Beschwerden aufgrund ihres Alters zugemutet würde, die unausweichliche Klärung dieser Fragen und Widersprüche im Gefängnis abzuwarten.
Ich bitte dabei zu bedenken, es geht letzten Endes nicht um meine Person, es geht um das einst so hochangesehene deutsche Rechtsleben, die Grundlage eines freiheitlichen Rechtsstaates.
Ursula Haverbeck
Grußwort von Ursula Haverbeck zum bundesweiten Tag der politischen Gefangenen (18. März)
Zum bundesweiten Tag der politischen Gefangenen ein Grußwort von Ursula Haverbeck, vorgetragen von einer freien Aktivistin am 16.03.2019 in Brandenburg an der Havel:
Jetzt für Ursula Haverbeck spenden!
Seit fast 10 Monaten sitzt Deutschlands bekannteste Dissidentin in Gesinnungshaft.
Trotz mehrere Revisionen gegen die Urteile der Gerichte und einer abgelehnten Verfassungsbeschwerde muss Ursula Haverbeck als älteste Gefangenen der Bundesrepublik mit stolzen 90 Jahren weiterhin ihre Haftstrafe in der JVA Bielefeld absitzen.
Doch wer Ursula Haverbeck kennt, weiß das Aufgeben für sie keine Option ist.Darum geht sie inzwischen gegen die skandalösen Urteile und ihre rein politisch motivierte Inhaftierung mit einer sog. Individualbeschwerde vor den UN-Menschenrechtsrat in Genf vor.
Die Beschwerde wurde bereits durch einen von Ursula Haverbeck beauftragten Anwalt eingereicht.
Die Beschwerde die ursprünglich in deutscher Sprache verfasst wurde, musste dann noch einmal auf ausdrückliche Aufforderung des UN-Menschenrechtsrat in einer anderen Sprache eines anderen Mitgliedsstaates verfasst werden, da man angeblich keine Beschwerden in deutscher Sprache annehmen würde und das obwohl die BRD Mitglied der UN ist und weltweit ca. 105 Mio. Menschen Deutsch als Muttersprache und insgesamt beherrschen ca. 185 Mio Menschen die deutsche Sprache. Natürlich sind durch die Beschwerde, die durch einen Anwalt geschrieben wurde und mehr als 140 Seiten umfasst, weitere Kosten im vierstelligen Bereich für Ursula Haverbeck entstanden.
Wer dabei denkt, das die Beschwerde nur zur Freilassung von Ursula Haverbeck beitragen soll, irrt sich gewaltig! Denn auch hierbei beweist Ursula Haverbeck wieder einmal, dass es ihr vorrangig nicht um sich selbst geht sondern um die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit und eines echten Rechtsleben hierzulande. Ohne diese beiden Faktoren kann nämlich keine Politik gemacht werden.
Was bringt der stärkste politische Aktivismus, wenn man die Probleme hierzulande und die Verantwortlichen nicht offen nennen darf, ohne dabei eine empfindliche Haftstrafe zu riskieren.
Um Ursula Haverbeck zumindest finanziell bei der Beschwerde und ihrem Vorhaben zu unterstützen sind wir nun alle gefragt. Denn es bringt nichts, Ursula wegen ihrer Situation zu bedauern oder wegen ihrem Durchhaltevermögen zu bewundern, sondern jeder muss sich nun auch miteinbringen.
Um die Kosten für die Klage und die noch offenen Prozesskosten aus früheren Verfahren zu begleichen, sollte jeder bereit dazu sein, einen gewissen Beitrag zu leisten, auch wenn dieser im ersten Moment bedeutet, dass man auf etwas verzichten muss, sollte man sich vor Augen halten, was Ursula Haverbeck für uns opfert.
Spendet für Ursula Haverbeck und ihren Kampf für die Gerechtigkeit!
Entsprechende Kontodaten oder PayPal-Adresse wird auf E-Mail Nachfrage herausgegeben: kontakt@freiheit-fuer-ursula.de
Preisverleihung in Frankreich: Ursula Haverbeck erhält Internationalen Robert-Faurission-Preis
Am 25.01.2019 wurde der Internationale Robert-Faurisson-Preis für 2019 an Ursula Haverbeck verliehen.
Rechtsanwalt Wolfram Nahrath – der Frau Haverbeck in unzähligen Gerichtsverfahren bereits vertreten hat – nahm stellvertretend den Internationale Robert-Faurission-Preis entgegen. In seiner Laudatio bekundet Herr Nahrath, dass es eine große Ehre ist, den Preis stellvertretend für seine Mandantin entgegen zu nehmen.
Die vollständige Laudatio wird folgt wiedergeben:
(Rechtlicher Hinweis: Den Inhalt der uns eingesendeten Laudatio macht sich die Redaktion nicht zu eigen.)
„Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Komitee!
Michele Lady Renouf, Maestro Fallisi, Honourable Mr. Nichols!
Es ist mir eine große Ehre, den Preis in Vertretung meiner Klientin und für diese entgegen nehmen zu dürfen.
Meine Klientin, Frau Ursula Haverbeck-Wetzel, die im letzten Jahr ihr 90. Wiegenfest hatte, ist nicht etwa deshalb verhindert, nach Vichy zu reisen, weil sie dies altersbedingt nicht schafft oder gar gebrechlich ist.
Nein, sie sitzt aufgrund zweier rechtkräftiger Urteile in der Bunderepublik Deutschland seit letztem Jahr für vorerst über 3 ½ Jahre im Gefängnis. Es können weitere Jahre hinzukommen, da eine Reihe weiterer Verfahren noch gegen sie anhängig sind. So ist es eine nicht fernliegende Prognose, dass sie schlussendlich lebenslänglich im Gefängnis sitzen wird, in Gefangenheit stirbt.
Die Welt wird sich fragen, welch eine furchtbare, gefährliche Kriminelle meine Klientin ist, die noch im hohen Alter und mit fortwährender krimineller Energie Verbrechen begeht. Ist sie die Patin einer mafiaähnlichen Struktur im organisierten Verbrechen? Hat sie geraubt, getötet, verletzt, betrogen, gestohlen, Kinder misshandelt, Rauschgift- oder Menschenhandel betrieben?
Nein, hat sie nicht. Sie hat unter Berufung auf die Rechte der Freiheit der Meinung, der freien Rede, der Forschung und ihr Persönlichkeitsrecht, Fragen und Äußerungen zu einem sehr speziellen Geschehen in Zeit und Raum in der Öffentlichkeit ausgesprochen oder niedergeschrieben und anderen zum Vortrag gebracht oder zum Lesen und Studieren gegeben. Na und? – wird man sich fragen, dafür kommt man doch im freiesten Rechtsstaat, den es je auf deutschem Boden gab, nicht über Jahre ins Gefängnis! Doch genau dies geschah und geschieht mit der Preisträgerin.
Frau Haverbeck-Wetzel kommt ursprünglich aus dem humanistischen Lager und war jahrelang als Umweltschützerin aktiv.
Aber es geht eben nicht um irgendeine Geschichte, sondern um die Geschichte einer organisierten, massenhaften, industriell insbesondere mit Giftgas betriebenen und auf Regierungsbefehl des Dritten Reiches hin erfolgte Vernichtung von Menschen, ganz überwiegend jüdischer Herkunft in ganz Europa bis 1945. Sie kennen alle die im Laufe der Zeit symbolhaft gewordene Zahl von sechs Millionen.
Dieses Geschehen zu leugnen, zu billigen oder zu verharmlosen steht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1994 unter Strafe und kann für jeden einzelnen Verstoß zu Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren führen. Die Gesetzeslage erlaubt es, erwachsene Menschen bis zu 15 Jahren ins Gefängnis zu stecken.
Ich habe nicht vor, Ihnen hier eine Vorlesung zum politischen Strafrecht in Deutschland und anderen Ländern zu halten. Lassen Sie mich dennoch einige Gedanken äußern.
Die Bundesrepublik Deutschland, deren Grundgesetz in diesem Jahr seinen 70. Jahrestag erlebt, ist über 40 Jahre ohne eine solche Strafvorschrift ausgekommen und zwar ohne, dass es zu Pogromen oder sonstigen Verfolgungen gegen jüdische Menschen gekommen ist.
Es hat 10 Jahre gedauert, ehe nach ständiger Wühlarbeit von nur Wenigen, dieses Gesetz durch den deutschen Bundestag ging. 10 Jahre lang wurde es abgelehnt – und zwar wegen massiver Bedenken gegen deren Vereinbarkeit mit den Grund- und Menschenrechten. Die wenigen, darunter aber viele – ich nenne sie hier einmal Kaufleute – haben sich unter Verwendung aller Mittel durchgesetzt.
Noch nach seiner Verankerung im deutschen Strafrecht haben sich bedeutende Verfassungsrechtler, gerade auch ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen diese Vorschrift gewandt. Prominente, auch aus dem sogenannten „Opfervolk“ kritisierten die Vorschrift und forderten deren Abschaffung, manche von ihnen stellen den „Holocaust“ sogar ganz in Abrede.
Vergeblich. Die Vorschrift steht bis heute im Strafgesetzbuch und hat eine Vielzahl von Menschen hinter Gitter gebracht. So auch die Preisträgerin, die auch aufgrund ihres Alters keine Gnade erfuhr. Noch vor wenigen Tagen wurde ihr, die sie keine nahen Verwandten mehr hat – diese sind alle schon tot – verweigert, das Grab ihres verstorbenen Ehemannes, des bekannten Humanisten Werner Haverbeck, zu besuchen, um dort zum Neuen Jahr Andacht für ihn zu halten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich spreche von der Bundesrepublik Deutschland – und nicht von einem despotischen Kleinstaat irgendwo in der Welt!
Ich bin der Überzeugung, dass jene Strafvorschrift des § 130 Abs. 3 StGB in seiner Entstehungsgeschichte und hinsichtlich der Motivation ihrer Einfügung in das Strafgesetzbuch ein eklatanter Bruch mit der Voraussetzung für jede Strafnorm ist, wonach das Verhalten eines Menschen in unserer Rechtshemisphäre nur dann bestraft werden soll, wenn ein Strafgrund vorliegt, also das mit der Bestrafung verfolgte Ziel auch legitim ist. Eine solche Legitimität liegt für § 130 Abs. 3 StGB nicht einmal ansatzweise vor.
Es stellt sich die Grundsatzfrage: Weshalb darf ich über geschichtliche Geschehnisse nicht streitig diskutieren? Wem nutzt ein solches Verbot? Den Freiheitsrechten jedenfalls nicht!
Ich selbst bin im Jahre 1963 geboren. Ich habe dieses Geschehen nicht miterlebt und wurde schulisch und universitär dazu erzogen, alles zu hinterfragen, alles zu diskutieren. Das war das Credo dieser Zeit. Zu meiner Schul- und Studienzeit war es auch noch erlaubt, nach Lust und Laune zu bestreiten, ohne bestraft zu werden. Denk- und Sprechverbote, Verbote von Büchern und Schriften hingegen waren Sakrilege gegen die Freiheitsrechte – und sind es heute noch!
Solche Verbote machen den denkenden, interessierten Menschen nur eines:
Misstrauisch!
Zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch, sich zu historischen Ereignissen mit seiner Meinung und seinen Überzeugungen im Widerstreit und im Gegensatz zu anderen in der Rechtsgemeinschaft einzubringen und sich über solche frei und ungehindert zu informieren, um eigene Überzeugungen zu gewinnen.
Schließlich ist es ein ureigenes Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, die Gemeinschaft, der er angehört – also sein Volk – gegen schwere und schwerste Schuldvorwürfe zu verteidigen.
Er darf deshalb versuchen, den Vorwurf eines Völkermordes, begangen durch Mitglieder seines Volkes als geschichtliches Geschehen, einen geschichtlichen Makel also, zu beseitigen bzw. Zweifel daran anmelden. Darf er dies – unter Bedrohung mit jahrelanger Gefängnisstrafe – nicht, macht dies seelisch krank.
Sich mit strafbewehrten Denk-, Informationsbeschaffungs-, Forschungs- und Meinungsäußerungsverboten im Zusammenhang mit einem sehr speziellen historischen Ereignis konfrontiert zu sehen, gezwungener Maßen wegen zu erwartender, empfindlicher Bestrafung schweigen zu müssen, wenn man aus Überzeugung andere Auffassungen gewonnen hat, stellt einen Zwang dar, der zu unmittelbaren und schweren Persönlichkeitskrisen führen kann, jedenfalls aber die freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Ein solcher Zwang ist der heutigen Rechtsordnung völlig fremd.
Dies gilt insbesondere eben dann, wie ich noch einmal betonen will, wenn man sein eigenes Volk und dessen Geschichte gegen schwerste Vorwürfe verteidigen will.
Ich erlaube mir, dieses Gesetz kurz zu werten:
Es ist ein Gesetz, geboren aus einer Buchreligion! Und solches Recht lehne ich grundsätzlich ab.
Ich bitte um Vergebung, dass es mir als Verteidiger nicht gelungen ist, Frau Ursula Haverbeck vor dem Gefängnis zu bewahren.
Sehr geehrte Damen und Herren, hohes Komitee!
Die erstmalige Verleihung dieses Preises zeigt den Großmut seiner Stifter und den Willen zum Frieden in Freiheit! Das Besondere aber im Fall dieser ersten Preisträgerin ist, dass sie Deutsche ist. Eine Frau aus dem sogenannten Tätervolk. Eine edelmütige Dame, voller Lebensfreude, voller Lachen, voller Gutartigkeit und voller Mut!
Wenn nicht schon vorher:
Mit der Verleihung dieses Preises wird sie geadelt. Auf dem Boden Frankreichs, durch Menschen aus Völkern, die mit Deutschland nicht nur einmal in der Geschichte erbitterte und blutige Kriege führen mussten, geadelt als deutsche Kämpferin für die Freiheitsrechte!
Dies ist für mich und mein geschundenes, niedergeworfenes aber doch so geliebtes deutsches Volk eine besondere und hohe Ehre.
Namens der Preisträgerin habe ich Ihnen, Hohes Komitee, aus tiefster Seele zu danken.
Ein Hoffnung gebendes Zeichen für Freiheit und Frieden.
Wolfram Nahrath
Rechtsanwalt“
Neujahresworte für 2019 von Ursula Haverbeck

Ursula Haverbeck, Jahrgang 1928
Liebe Landsleute, Freunde und Fürbitter in aller Welt!
Mit Dank für Eure treue Begleitung möchte ich zum Jahresende 2018 zunächst erinnern an drei beispielhafte Schicksale aus vielen, vielen anderen genau so unfaßbaren.
Da hat sich einer der konsequentesten Vorkämpfer für eine wahrheitsgemäße europäische Geschichtsschreibung, der Franzose Prof. Robert Faurisson von uns verabschiedet. Ich bin dankbar, daß ich ihn noch persönlich in Südfrankreich besuchen und sprechen konnte. Er hat viel für Deutschland erleiden müssen, nachdem er sozusagen die Fackel von Prof. Paul Rassinier übernommen hatte. (Paul Rassinier, Historiker, war als französischer Widerstandskämpfer 2,5 Jahre in deutschen Konzentrationslager und bestritt die Schilderung von Eugen Kogon über Gaskammern und Vergasungen mit Zyklon B in Auschwitz z.B. in seinem Buch: „Die Lügen des Odysseus“. Dies nur für die Nachgeborenen, denen die angeführten Namen nichts sagen.)
Nicht nur Deutschland, Europa insgesamt, schuldet diesen beiden europäischen Franzosen großen Dank!
Dann ist das uns alle bedrückende Schicksal des Juristen und Philosophen Horst Mahlers zu nennen. Er hat 2/3 seiner mehr als 10 jährigen Haft verbüßt, ist schwer krank und erhält doch keine Haftverschonung, die ein brandenburgischer Richter sehr überzeugend begründete. Es entsteht die Frage, wieso ein bayrischer Staatsanwalt „Namenlos“ einen Brandburg-preußischen Justizminister vorschreiben kann, wie mit einem kranken, 82 jährigen Häftling umzugehen ist? Ist nicht der Justizminister von Brandenburg zuständig und verantwortlich für die Insassen brandenburgischer Gefängnisse?
Was hat dieser „Kriegsgefangene“, dem gerade auch das zweite Bein amputiert werden mußte, verbrochen?
Mahler hat wie kein anderer sich intensiv mit der Deutsch-jüdischen Schicksalsverknüpfung befaßt, ausgehend von der religiösen Schriften Altes Testament (AT) und Talmud. Das Zitat von Martin Buber welches Mahler in Bubers religiösen Schriften entdeckte: „Die Juden sind das Nein zum Leben der Völker“, impulsierte den Hegelianer Mahler und schließlich beflügelte sein Denken. „Der Wandernde Wer“ von dem israelischen Saophonisten und Autor Gilad Atzmon, welches er ins Gefängnis aus Australien erhielt. Er legte es mir begeistert, dringend ans Herz. Welch reiches und geistiges Leben!
Mahler verfaße unter Zustimmung der JVA-Leitung seine Antwort an Atzmon: „Das Ende der Wanderschaft“ und meinte einen gangbaren Weg in die Zukunft gefunden zu haben.
Und selbst, wenn alles falsch sein sollte, so ist es nimmermehr ein Grund, diesen kritischen scharfen Denker dafür 10,5 Jahre ins Gefängnis zu stecken. Weil er mehr weiß als andere? Hat diese die Angst gepackt?
Das dritte Schicksal, was nur noch als Bankrotterklärung der BRD-Justiz zu sehen ist, aber nicht mehr verstanden werden kann, ist der Prozeß gegen die Geigenlehrerin aus Kanada, die sich bei ihrer Mutter entschuldigt hatte, weil sie nicht ihr, sondern den Medien mehr geglaubt hätte. Der Bruder brachte das in einem Film während einer Veranstaltung. Er erfolgte Anklage, Prozeß.
Sie als Kanadierin wird zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Er, Deutscher, zu 3,5 Jahren in München, wo man die Geigenlehrerin zunächst in Handschellen vorführte, was erst der massive Einspruch des Verteidigers beendigte. Sie konnten das alles im Internet miterleben – noch!
Nehmen wir noch die Neuaufnahme des Koblenzer Prozesses wegen angeblicher NS-Terroristen-Vereinigung hinzu, dann können wir uns von einem Rechtsleben verabschieden.
In den Zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts gab es einen Text:
„morsche Knochen“, wie es sonst weiter hieß, weiß ich nicht. Nur dieser Satz kommt mir in den Sinn, wenn ich an die Geschehnisse des 20. Jahrhunderts mit seinen zwei furchtbaren Weltkriegen zurückdenke und an den bis heute nachwirkenden Irrsinn.
Die Völker, alle Völker wollen „Frieden auf Erden“. Sie wollen nicht nur Frieden – vielleicht Friedhofsruhe? – sie alle wollen auch die Wiederherstellung von Recht und Freiheit!
„Niemand kann das den Völkern vorenthalten, wenn die Menschen bereit sind, den Preis dafür zu zahlen.“
Nehru
So ist mein Wunsch für die Festzeit und das kommende Jahr, daß wir gemeinsam uns verbinden in der Verantwortung, für Frieden, Recht und Freiheit:
Verantwortung
Schwer ist es zu verstehen,
dass Menschen ohne jeden Sinn
stur, Tag um Tag im Trott dahin
den Weg der großen Lüge gehen.
Der Lüge Last ist schwer –
der Mensch wird klein und krumm –
aus Angst ganz blind und dumm –
sieht keinen Ausweg mehr.
Der doch so greifbar nahe liegt,
er muss nur endlich wagen,
die Wahrheit laut zu sagen,
die letzten Endes immer siegt.
Was wartest Du? Mach Dich bereit
zu dienen der Gerechtigkeit!
Es grüßt ebenfalls aus einem Gefängnis im Dezember 2018
Eure Ursula Haverbeck
Weihnachtswünsche von Ursula Haverbeck
Liebe Mitdenkende und Mitleidende in aller Welt, ich danke Euch von Herzen für die guten Wünsche für Gesundheit, baldige Freilassung und Durchhaltekraft.
Ich habt mir auch viele Gaben zugedacht, Stollen, Gebäck, Pulswärmer, Kalender und Weihnachtskarten für mich zum Verschicken, – das darf ich alles nicht erhalten. Es könnten Drogen hineingebacken oder eingenäht sein, oder vielleicht auch Gift. Hier herrscht ein allgemeines Mißtrauen, was die Ich-Kräfte nicht gerade stärkt.
Und man geht immer noch davon aus, daß alle Menschen gleich sind, obwohl doch inzwischen auch die Naturwissenschaft von der Einmaligkeit eines jeden Menschen ausgeht, wie wäre sonst ein Genabgleich in der Kriminologie möglich zur Identifizierung eines Verbrechens.
Ich muß Euch enttäuschen und mich auch, schickt mir nichts in ein Gefängnis vornehmlich für Drogenabhängige. Es schmeckt auch in Gedanken köstlich und Euch bei Rückkehr – Lebensmittel gehen gleich zurück – ebenso, so hoffe ich.
Andere Sachen werden in der „Habe“ gehortet. Da gibt es dann bei Entlassung nochmals Weihnachtsbescherung!!!
Ich werde also jetzt wie eine Drogenabhängige behandelt, wie auch gewissermaßen meine Besucher. Wir werden alle bei Ein- und Ausgang abgetastet. An Feiertage, mit Ausnahme von Frühstück – und Mittagessen – hereinreichen, werde wir durchgängig eingeschlossen, auch im gelockerten Vollzug. Das gilt auch für Weihnachten. Da lasse ich Euch alle hereinspazieren aus Euren Karten und Briefen, sogar vom Goethe-Institut in Hanoi/Vietnam
und wünsche Euch eine gesegnete Festzeit!
Eure
Ursula Haverbeck
90. Geburtstag von Ursula Haverbeck
Christian Bärthel
Ludwig-Jahn-Str. 5
07580 Ronneburg
Tel. 036602-34954
& 0174-8772773
Herrn
Uwe Nelle-Cornelsen
Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede
Umlostraße 100
33649 Bielefeld
Ronneburg, 08.10.2018
90. Geburtstag von Ursula Haverbeck
Sehr geehrter Herr Nelle-Cornelsen,
am 08.11.2018 wird die in Ihrer JVA Gefangene Ursula Haverbeck neunzig Jahre alt. Seit etlichen Jahren bin ich mit dieser einzigartigen Frau befreundet.
Ihren 88. Geburtstag feierten wir mit ihr bei uns in Thüringen. Es war mir ein Vorrecht, ihr dazu eine Torte zu schenken, die wir zusammen mit weiteren Freunden futterten. Als ich scherzhaft zu ihr sagte „Ursula, Du bist jetzt in einem verbotenem Alter.“ hat sie erst gar nicht verstanden was ich meinte, konnte dann aber auch herzhaft lachen über die Interpretationen zu dieser Zahl.
Wenn man sie näher kennt, weiß man, dass sie eine überaus liebenswerte Dame ist, die niemals irgend einem Menschen das Lebensrecht absprechen würde, wie es aber eine Richterin, die sie verurteilte, behauptet hat. Die Richterin hatte entweder keine Ahnung oder hat bewusst gelogen.
Nachdem Ursula in Ihre JVA eingeliefert wurde, schrieb ich ihr am Ende eines Briefes vom 18.05.2018 „Kürzlich hatte ich einen Traum, da durften wir Dich vor der Tür der JVA treffen. Ob und wie sich dies wohl erfüllen wird? Mit 1. Thessalonicher 2: 14 – 20 (bitte nachschlagen!) die herzlichsten Grüße und Segenswünsche…“ und gestern sprachen wir an der Stelle, wo wir vor zwei Jahren ihren Geburtstag zusammen gefeiert haben, über ihren bevorstehenden 90. Geburtstag.
Dabei kam mir dieser Traum wieder in den Sinn – und es wäre doch eine zutiefst menschliche Geste, wenn sie an diesem besonderen Tag vor die Tür der JVA geführt werden könnte, damit einige ihrer Freunde ihr persönlich zum 90. Geburtstag gratulieren könnten.
In dem Traum waren wir nicht viele Leute, aber es war eine sehr herzliche Begegnung. Vielleicht ist es auch eine letzte Gelegenheit sie noch einmal außerhalb der JVA lebend zu sehen – schließlich lassen ja auch ihre Kräfte nach und vom Alter her ist sie der Ewigkeit wohl näher als sonst irgend eine Gefangene in Deutschland.
Es wäre also prima, wenn Sie Ihrem Herzen einen Stoß geben und ein wenig Menschlichkeit in diesen dunklen Zeiten hervorleuchtet und Ursula für einige Zeit an ihrem Geburtstag zu uns vor die JVA herauskommen könnte – wäre dies ab 10 Uhr möglich oder eher am Nachmittag ab 14 Uhr?
Geben Sie mir bitte Bescheid, ab wann ich zusammen mit einigen weiteren Freunden an Ursulas Geburtstag am Eingang der JVA sein könnte – es genügt auch ein Anruf unter einer der oben genannten Nummern! Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Christian Bärthel
– Evangelist –
Jetzt für den Europawahl-Antritt unterschreiben
Ursula Haverbeck als Spitzenkandidatin, hinter ihr die “Liste des Nationalen Widerstands” – DIE RECHTE hat ordentlich vorgelegt und geht mit voller Energie in den Europawahlkampf. Als kleine bürokratische Antrittshürde müssen noch 4.000 sogenannte Unterstützungsunterschriften gesammelt werden, die dem Wahlleiter vorgelegt werden. Dabei sind wir auf Eure Hilfe angewiesen. Nehmt Euch ein paar Minuten Zeit und helft mit, ein großes Projekt zu realisieren. Europaparlament statt Gesinnungshaft, Ursula Haverbeck nach Brüssel!
So funktioniert’s:
1.) Formular hier herunterladen und entweder am PC oder per Hand ausfüllen.
2.) Handschriftlich (!) unterschreiben
3.) Per Brief an DIE RECHTE Rhein-Erft, Postfach 1143 in 50239 Pulheim senden.
Eure Daten bleiben anonym, sie werden lediglich zum Nachweis dem Bundeswahlleiter vorgelegt. Ihr erhaltet aber keine Post, werdet kein Mitglied irgendeiner Organisation usw. Helft mit – sammelt am besten auch noch in Euren Freundes- und Bekanntenkreisen!
Unterschreiben kann jeder Deutsche ab 18 Jahren sowie jeder in der BRD wohnhafte EU-Bürger.
Reiseplan für den 12.09.2018 zum Gericht nach Hamburg von Ursula Haverbeck
Wie komme ich, als streng bewachte Straftäterin zum Gericht nach Hamburg?
Antwort des Abteilungsleiters: „Sie fahren mit der allwöchentlichen festgesetzten Tour nach Norddeutschland am Freitag, den 07.09.2018, vormittags hier ab.“
Ursula Haverbeck: „Im Polizeikäfigwagen? Im September schon kalt?“
Abteilungsleiter: „Ja, unter Umständen möglich. Dann werden die eingeplanten JVAs angefahren, um weitere Gefangene hier oder dorthin zu bringen. Übernachtung ist jedesmal in einer JVA-Zelle für Sie geordnet. Am Wochenende bleiben wir 1 Tag in Vechta, dann noch 2 Touren Montag und Dienstag und von der Dienstagsübernachtung werden sie früh nach Hamburg gebracht“
Ursula Haverbeck: „Das sind 5 Tage Fahrt, zurück ebenso. Das ist vielleicht für einen 50jährigen Asylanten aus Afrika zumutbar, für mich bald Neunzigjährige nicht. ‚Ich werde in Hamburg für die Wahrheitsfindung gebraucht!‘ (lt. Schreiben der zuständigen Richterin) Da muß ich gut vorbereitet und ausgeruht sein, ohne Unterkühlung un vielleicht sogar Husten, in Hamburg zum Termin kommen können. Ich werde bei der Richterin, Frau Schulz, vorsitzende Richterin der kleinen Strafkammer 13, den Antrag stellen müssen, bei der JVA Bielefeld Gerichtsurlaub für 2 Tage zu erhalten, um am Dienstag mit einem „Reisemarschall“ im Leihwagen nach Hamburg ins Hotel zur Übernachtung gebracht zu werden; nach dem Verfahren, die Wahrheitsfindung geht nicht so schnell, – noch einmal dort – natürlich mit der Auflage mit niemandem zu sprechen – mich nach den Strapazen auszuschlafen. Am Donnerstag gegen 18 Uhr bin ich zurück oder auch schon gegen 13 Uhr.“
Von Ursula Haverbeck aus ihrer Haftzelle am 13.07.2018 geschrieben.