Wie komme ich, als streng bewachte Straftäterin zum Gericht nach Hamburg?
Antwort des Abteilungsleiters: „Sie fahren mit der allwöchentlichen festgesetzten Tour nach Norddeutschland am Freitag, den 07.09.2018, vormittags hier ab.“
Ursula Haverbeck: „Im Polizeikäfigwagen? Im September schon kalt?“
Abteilungsleiter: „Ja, unter Umständen möglich. Dann werden die eingeplanten JVAs angefahren, um weitere Gefangene hier oder dorthin zu bringen. Übernachtung ist jedesmal in einer JVA-Zelle für Sie geordnet. Am Wochenende bleiben wir 1 Tag in Vechta, dann noch 2 Touren Montag und Dienstag und von der Dienstagsübernachtung werden sie früh nach Hamburg gebracht“
Ursula Haverbeck: „Das sind 5 Tage Fahrt, zurück ebenso. Das ist vielleicht für einen 50jährigen Asylanten aus Afrika zumutbar, für mich bald Neunzigjährige nicht. ‚Ich werde in Hamburg für die Wahrheitsfindung gebraucht!‘ (lt. Schreiben der zuständigen Richterin) Da muß ich gut vorbereitet und ausgeruht sein, ohne Unterkühlung un vielleicht sogar Husten, in Hamburg zum Termin kommen können. Ich werde bei der Richterin, Frau Schulz, vorsitzende Richterin der kleinen Strafkammer 13, den Antrag stellen müssen, bei der JVA Bielefeld Gerichtsurlaub für 2 Tage zu erhalten, um am Dienstag mit einem „Reisemarschall“ im Leihwagen nach Hamburg ins Hotel zur Übernachtung gebracht zu werden; nach dem Verfahren, die Wahrheitsfindung geht nicht so schnell, – noch einmal dort – natürlich mit der Auflage mit niemandem zu sprechen – mich nach den Strapazen auszuschlafen. Am Donnerstag gegen 18 Uhr bin ich zurück oder auch schon gegen 13 Uhr.“
Von Ursula Haverbeck aus ihrer Haftzelle am 13.07.2018 geschrieben.