VA verwehrt Ursula Haverbeck den Seelsorger

Der erbetene Besuch des Bischof Williamson bei Ursula Haverbeck im Gefängnis – zwecks Beichte! – wurde abgelehnt! Unabhängig davon, wie man zu Geistlichen steht (ich bin auch nicht christlich) ABER: Das ist für mich unmenschlich! Nicht einmal bei einem Seelsorger ihres Vertrauens darf sie beichten. Das muß verbreitet werden!!

Bitte leitet es weiter, nicht nur an unsere Freunde!! Die Information kam direkt von der Gefängnisleitung.

Quelle: www.artikel5.info

Was heißt „Mißbrauch“ bei einem Äußerungsdelikt?

Im Januar 1919 wurde die Deutsche Nationalversammlung gewählt, welche am 31. Juli 1919 die Weimarer Verfassung unterzeichnete. Deutschland war nun eine Republik nach freiheitlicher, demokratischer Rechtsordnung. Genau 100 Jahre später, am 31. Juli 2019, erlebte eine deutsche Bürgerin den Schlußpunkt der Rechtsstaatlichkeit in der zweiten Republik, der Bundesrepublik, mitgeteilt von der sehr jungen Richterin Östar in Bielefeld. Es ging um die vorzeitige Entlassung einer angeblichen Holocaustleugnerin aus dem Gefängnis. „Angeblich“ deshalb, weil die Angeklagte bei ihren Prozessen stets erklärte, sie hätte den Holocaust nie geleugnet. Sie wolle wissen, wo er stattfand (…).

 Weiterlesen

Ursula Haverbeck: Klage gegen Demonstrationsverbot in Bielefeld eingereicht

Unter fadenscheinigen, juristisch nicht haltbaren Gründen hat das Polizeipräsidium Bielefeld die Geburtstagsdemonstration für Ursula Haverbeck, die am 9. November 2019 stattfinden soll, untersagt. Angeblich sei der Aufzug, der am Samstag nach ihrem Geburtstag geplant ist, eine Provokation und würde im Zusammenhang mit der Reichspogromnacht stehen – tatsächlich ist es schlichtweg das nächstmögliche Datum, im vergangenen Jahr demonstrierten am 10. November 2018, einem Samstag, rund 500 Nationalisten anlässlich des 90. Geburtstages der inhaftierten Dissidentin Ursula Haverbeck. Unabhängig von den Umständen der Terminwahl, ist auch ein grundsätzliches Demonstrationsverbot an Tagen wie dem 9. November – oder auch dem 27. Januar – nicht haltbar. Amüsanterweise führt die Polizei in ihrer Verfügung, die mit 14 Seiten vergleichsweise dünn ausfällt, ausgerechnet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes an, das im Eilverfahren eine Kundgebung an einem 27. Januar untersagt hatte, im späteren Hauptsacheverfahren stellte das Bundesverwaltungsgerichts jedoch die Rechtswidrigkeit dieses Verbotes fest. Einen Umstand, den die Bielefelder Polizei wohl übersehen hat. Selbstredend wurde mittlerweile durch die Rechtsabteilung der Anmelder Klage zum Verwaltungsgericht Minden eingereicht, das in den nächsten Wochen über die Rechtmäßigkeit des Versammlungsverbotes entscheiden muss. Sollte das Gericht wider Erwarten an dem Verbot festhalten, steht das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz für den weiteren Rechtsweg zur Verfügung, letztendlich könnte die Entscheidung auch beim Bundesverfassungsgericht liegen. Haltet euch den 9. November frei und informiert euch regelmäßig über den aktuellen Stand des Rechtskampfes. Wir werden Ursula Haverbecks 91. Geburtstag angemessen begehen – allen Schikanen zum Trotz!

Bielefeld: Polizei verbietet Ursulas Geburtstagsdemo – Rechtskampf läuft!

Die Bielefelder Polizei hat ihre Ankündigung umgesetzt und die Geburtstagsdemo, die am 9. November 2019 in Bielefeld stattfinden soll, verboten. Begründet wird das Verbot mit dem „besonderen Tag“, die Demo sei geeignet, das Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht zu stören – tatsächlich ist es schlichtweg der erste Samstag nach Ursulas Gebrutstag am 8. November, im Vorjahr fand die Geburtstagsdemo etwa am 10. November statt. Selbstverständlich werden die Veranstalter Rechtsmittel einlegen und vor das Verwaltungsgericht Minden ziehen. Es ist davon auszugehen, dass die Gerichte das Verbot aufheben – zahlreiche Urteile der vergangenen Jahre bestätigen, dass auch am 9. November grundsätzlich nationale Versammlungen durchgeführt werden dürfen. Bis zu einer positiven Gerichtsentscheidung ist jedoch das Werben für die Veranstaltung untersagt. Achtet auf weitere Ankündigungen und haltet euch den 9. November frei!

Freiheit für Ursula Haverbeck: Demonstration zum 91. Geburtstag am 9. November 2019 in Bielefeld!

Seit Mai 2018 sitzt Ursula Haverbeck – anfangs im Alter von 89 Jahren eingesperrt – für das Äußern ihrer Meinung in Gesinnungshaft. Kaum einem Volksgenossen dürfte das Schicksal von Deutschlands mutigster Kämpferin für die Meinungsfreiheit entgangen sein. Während Kinderschänder, Räuber und Mörder in diesem Land oftmals lachend die Gerichtssäle verlassen, statuiert das System an einer alten Dame ein Exempel. Gegen diesen Wahnsinn gilt es aufzustehen und zugleich Solidarität mit Ursula Haverbeck zu zeigen!

Bereits drei Tage nach der Inhaftierung demonstrierten rund 500 Nationalisten zur JVA Bielefeld-Brackwede, in der Ursula bis heute inhaftiert ist. Anlässlich ihres 90. Geburtstages, den sie im Gefängnis verbringen musste, zogen ebensoviele Demonstranten durch das Bielefelder Zentrum und bestimmten wochenlang die Schlagzeilen der Stadt. Regelmäßig kommt es zu kleineren Solidaritätsaktionen, etwa einer Kundgebung anlässlich des Jahrestages ihrer Inhaftierung. Wenn Ursula 91 Jahre alt wird, gilt es, erneut Flagge zu zeigen und auf die Straße zu gehen. Gefragt sind alle Unterstützer, Sympathisanten und Freunde: Helft mit, der Meinungsfreiheit eine Gasse zu bahnen. Lasst Ursula in dieser Zeit nicht alleine!

Die örtliche Polizei beabsichtigt im Übrigen, die Versammlung, die in diesem Jahr auf den 9. November fällt (Ursulas Geburtstag ist eben am 8. November, der darauffolgende Samstag war im letzten Jahr der 10. November, in diesem Jahr ist es eben der 9. November) wegen der geschichtlichen Bedeutung des Tages zu untersagen. Damit ignoriert die Behörde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, sowie zahlreicher Verwaltungsgerichte. Die Demonstration wird dementsprechend juristisch durchgeklagt werden müssen, aber sie wird stattfinden. Tragt euch den Termin in eure Kalender ein. Freiheit für Ursula Haverbeck!

Mit 91 Jahren in Gesinnungshaft? Schämt euch! Wir sehen uns am 9. November 2019 in Bielefeld!

Freiheit für Ursula Haverbeck: Kundgebung zum 1. Jahrestag der Inhaftierung vor der JVA Brackwede durchgeführt!

Es ist ein trauriger Jahrestag, der am Dienstag (7. Mai 2019) vor den Toren der JVA Brackwede in Bielefeld begangen wurde: Seit genau einem Jahr sitzt die 90-jährige Ursula Haverbeck, Deutschlands mutigste Dissidentin, für das Äußern ihrer Meinung im Gefängnis. Doch während das System gehofft hat, Haverbeck durch die Inhaftierung aus der Öffentlichkeit zu verbannen und mundtot zu machen, ist das Gegenteil der Fall: Bereits zweimal demonstrierten mehrere hundert Nationalisten durch Bielefeld, um auf die unglaublichen Vorgänge hinzuweisen, deutschlandweit kommt es zu Solidaritätsaktionen und DIE RECHTE hat Haverbeck zur Spitzenkandidatin in ihrem Europawahlkampf 2019 gemacht, aus dem Gefängnis heraus kämpft sie um das Mandat für Brüssel. Kurzum: Ursula Haverbeck ist allgegenwärtig! Das wurde auch am Dienstag bei einer kleinen Kundgebung deutlich, die vor den JVA-Toren als Zeichen der Solidarität am ersten Jahrestag stattfand.


Hinter den Mauern im Hintergrund sitzt Ursula Haverbeck in ihrer Gefängniszelle

Etwa 40 Unterstützer von Ursula Haverbeck versammelten sich ab 19.30 Uhr, ihnen stand eine größere Gruppe von Gegendemonstranten aus dem bürgerlichen Spektrum der selbsternannten Bielefelder Zivilgesellschaft gegenüber. Versammlungsleiter Sasche Krolzig eröffnete die Kundgebung und gab einen Überblick über die Entwicklungen rund um Ursula Haverbeck, die sich seit April 2018 ereigneten und sich zeitweilig, insbesondere in den Tagen vor- und nach ihrer Inhaftierung im Mai 2018, regelrecht überschlugen. Als zweiter Redner wies Michael Brück auf die zahllosen Schikanen hin, mit denen im Europawahlkampf versucht wird, die Kandidatur von Ursula Haverbeck zu behindern – erst in der vergangenen Woche wurde beispielsweise die Bundesgeschäftsstelle von DIE RECHTE unter einem fadenscheinigen Vorwand durchsucht und die gesamte Papierkommunikation beschlagnahmt. Der ehemalige Dortmunder Feuerwehrchef Klaus Schäfer, der als dritter Redner das Wort ergriff, thematisierte die fehlende Meinungsfreihiet in der Bundesrepublik, auch er ist direkt mit dem Schicksal von Ursula Haverbeck verbunden und muss sich in einer juristischen Auseinandersetzung ebenfalls wegen dem umstrittenen Volksverhetzungsparagraphen 130 verantworten, weil er sich mit der Dissidentin solidarisiert hatte. Zwischen den jeweiligen Redebeiträgen wurden die Radio-Werbespots der Partei DIE RECHTE, sowie Musikstücke abgespielt. Ihren Ausklang fand die Solidaritätsaktion – wie auch die bisherigen Kundgebungen und Demonstrationen – mit dem Abspielen von Ursulas Lieblingslied „Die Gedanken sind frei“. Es ist davon auszugehen, dass Ursula sämtliche Rede- und Musikbeiträge hinter den Kerkermauern mitverfolgen konnte, die Bielefelder Lokalpresse hat zudem ausführlich im Vorfeld über die Aktion berichtet und dazu beigetragen, dass jeder Bürger Bescheid wusste, welches traurige Jubiläum am 7. Mai 2019 zu begehen war.

Auch über den Europawahlkampf hinaus gilt es, Ursula Haverbeck zu unterstützen und für ihre Freilassung kontinuierlich einzutreten. Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, an dem Nationalisten in Bielefeld demonstrieren. So lange Ursula Haverbeck in dieser Stadt inhaftiert ist, wird die nationale Opposition Öffentlichkeit suchen und Solidarität zeigen. Denn die Forderung ist klar und unverhandelbar: Freiheit für Ursula Haverbeck, stoppt die Gesinnungsjustiz gegen eine 90-jährige Dame!

Freiheit für Ursula Haverbeck! – Kundgebung am 7. Mai 2019 vor der JVA Bielefeld-Brackwede

Am 7. Mai 2018 wurde die international bekannte Dissidentin und Bürgerrechtlerin Ursula Haverbeck in ihrem Haus in Vlotho festgenommen und in die JVA Bielefeld-Brackwede gebracht. Seitdem sitzt die mittlerweile 90-jährige Regimekritikerin im geschlossenen Vollzug eine mehrjährige Haftstrafe wegen Meinungsdelikten ab, mit einer baldigen Entlassung ist also nicht zu rechnen.

Seit der Inhaftierung vor einem Jahr gab es unzählige Solidaritäts-Aktionen in ganz Deutschland sowie zwei große Demonstrationen mit jeweils über 500 Teilnehmern in Bielefeld. Aus der Haft heraus gelang Ursula sogleich der nächste Coup, indem sie als Spitzenkandidatin der Partei DIE RECHTE zur Europawahl zugelassen wurde. Im Falle ihrer Wahl ins EU-Parlament – hierfür werden 0,6 % (ca. 180.000 Stimmen) benötigt – erhält sie, so das übereinstimmende Ergebnis von zwei juristischen Gutachten – parlamentarische Immunität und ist berechtigt, an der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments am 2. Juli 2019 in Straßburg persönlich teilzunehmen.

Natürlich wollen wir Ursula auch am 1. Jahrestag ihrer Inhaftierung nicht vergessen und vor den Toren der JVA Bielefeld-Brackwede ein symbolisches Zeichen für Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit setzen.

Kommt am Dienstag, den 7. Mai 2019 zur JVA Bielefeld-Brackwede (Umlostraße 100, 33649 Bielefeld). In Sichtweite der JVA führen wir ab 19.30 Uhr eine Kundgebung zum Thema „Freiheit für die Spitzenkandidatin der Partei DIE RECHTE zur Europawahl – Freiheit für Ursula Haverbeck!“ mit mehreren Redebeiträgen durch.

Wir empfehlen die Anreise mit dem Pkw (Parkmöglichkeiten sind vor Ort vorhanden). Schließt Euch in Reisegruppen zusammen oder meldet Euch bei Euren regionalen Ansprechpartnern!  Für weitere Informationen stehen wir Euch unter kontakt@die-rechte.net zur Verfügung.

Setzen wir gemeinsam am 7. Mai ein mahnendes Zeichen für die Meinungsfreiheit und fordern die sofortige Freilassung von Ursula Haverbeck!

Quelle: www.die-rechte.net

Zwei Gutachten bestätigen: Immunität für Ursula Haverbeck – Am 26. Mai holen wir unsere Spitzenkandidatin aus der Gesinnungshaft!

In den letzten Wochen und Monaten wurde uns immer wieder die gleiche Frage gestellt: Kommt Ursula Haverbeck aus dem Gefängnis heraus, wenn sie am 26. Mai als Spitzenkandidatin der Partei DIE RECHTE ins EU-Parlament gewählt wird? Mit der Antwort darauf waren wir bislang immer sehr vorsichtig, da wir zunächst das Ergebnis von zwei juristischen Gutachten abwarten wollten. Diese beiden Gutachten liegen mittlerweile vor, sodaß wir Euch nun guten Gewissens die sensationelle Mitteilung machen dürfen:

Ursula Haverbeck darf im Falle ihrer Wahl das Gefängnis verlassen und hat das Recht, persönlich an den ersten Sitzungen des EU-Parlaments teilzunehmen!

Die Ergebnisse der beiden juristischen Gutachten von Rechtsanwältin Gisa Pahl (Hamburg) und Rechtsanwalt Stefan Herbert (Hamburg) können wie folgt zusammengefaßt werden:

Die erste Plenarsitzung des neugewählten EU-Parlaments findet am Dienstag, den 2. Juli 2019, in Straßburg statt. Mit der Eröffnung der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Legislaturperiode und die gewählten Kandidaten erwerben ihre offizielle Mitgliedschaft im Europäischen Parlament. Jeder Abgeordnete des EU-Parlaments erhält mit Beginn der Legislaturperiode Immunität, was konkret bedeutet, daß jegliche Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten (insbesondere Strafhaft!) während der Dauer der Sitzungsperiode unzulässig ist, sofern das EU-Parlament dies nicht vorher ausdrücklich genehmigt hat.

Grundsätzlich ist es möglich und auch überwiegend wahrscheinlich, daß das EU-Parlament die Immunität von Ursula Haverbeck aufheben wird. Dies kann allerdings noch nicht in der konstituierenden Sitzung am 2. Juli geschehen, da sich zunächst der zuständige Ausschuß mit einem zu erwartenden Antrag auf Aufhebung der Abgeordneten-Immunität beschäftigen muß. Dieser Ausschuß tagt frühestens in der Woche nach der ersten Sitzungswoche des Parlaments. Bei der Anhörung vor dem zuständigen Ausschuß hat Ursula Haverbeck ebenfalls das Recht auf persönliche Anwesenheit und kann dort zur Frage der Aufhebung der Immunität Stellung nehmen.

Sobald der Ausschuß den Antrag auf Aufhebung der Immunität unter Berücksichtigung seiner Komplexität geprüft hat, unterbreitet er dem EU-Parlament einen Vorschlag, den Antrag entweder anzunehmen oder abzulehnen. Es ist zwar überwiegend wahrscheinlich, daß das EU-Parlament die Immunität von Ursula Haverbeck aufheben wird, allerdings ist sie berechtigt, bis zu dieser Entscheidung, die sich über Wochen oder sogar Monate hinziehen kann, an allen Sitzungen des EU-Parlaments persönlich teilzunehmen.

Beide Gutachten der von uns beauftragten Rechtsanwälte kommen zu dem übereinstimmenden Ergebnis, daß das nordrhein-westfälische Justizministerium verpflichtet ist, Ursula Haverbeck im Falle ihrer Wahl für die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments einen Langzeitausgang über mehrere Tage zu gewähren. In Anbetracht der Tatsache, daß man einen Tag für die Anreise nach Straßburg einplanen muß, würde sie also am 1. Juli 2019 den Langzeitausgang antreten, um nach Straßburg zu reisen und dort ihren Pflichten als gewählte Europaabgeordnete nachzukommen.

Vom Gefängnis ins EU-Parlament – Am 26. Mai 2019 schreiben wir Geschichte!

Das, was am Tage der Europawahl eintreten könnte, ist einzigartig in der gesamten Geschichte der Europäischen Union: Eine 90-jährige, wegen Meinungsäußerungen inhaftierte Dissidentin kann im wahrsten Sinne des Wortes von der Gesinnungshaft ins Europaparlament gewählt werden! In diesem Fall können wir sie am 1. Juli vor den Toren der JVA Bielefeld-Brackwede feierlich in Empfang nehmen und von dort aus nach Straßburg bringen, wo sie persönlich an der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments teilnehmen wird.

Bei der Europawahl gibt es keine Prozenthürde, deshalb brauchen wir nur ca. 0,6 % der Stimmen, was in absoluten Zahlen (je nach Wahlbeteiligung) etwa 180.000 Stimmen ausmacht. Wir brauchen also 180.000 Deutsche, die ein deutliches Zeichen für Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit setzen und mit der Wahl Ursula Haverbecks ins EU-Parlament deutsche und europäische Geschichte schreiben!

Du hast am 26. Mai die einzigartige Gelegenheit, Deinen persönlichen Beitrag dafür zu leisten, daß Ursula Haverbeck aus dem Gefängnis herauskommt, indem Du bei der Europawahl der Partei DIE RECHTE und unserer Spitzenkandidatin Deine Stimme gibst!

Du kannst natürlich auch noch mehr tun: Informiere Deine Freunde und Kameraden, verbreite diese Nachricht und die juristischen Gutachten, unterstütze unseren Wahlkampf mit Spenden oder dem Verteilen von Wahlkampf-Material und mache es überall bekannt:

Am 26. Mai holen wir Ursula Haverbeck aus der Gesinnungshaft – mit Deiner Stimme für DIE RECHTE – Liste 28!

Dortmund, den 9. April 2019
DIE RECHTE-Parteivorstand

Nachfolgend die beiden Gutachten im Wortlaut:
(im PDF-Format)
Gutachten Stefan Herbert
Gutachten Gisa Pahl

Graphik zum Weiterverbreiten:

Jetzt für den Wahlkampf von Ursula Haverbeck spenden!

Seit der Zulassung von Ursula Haverbeck als Spitzenkandidatin der Partei DIE RECHTE zur Europawahl geht es Schlag auf Schlag. Wir wollen, dass ganz Deutschland erfährt, warum eine 90-jährige Dame für das Äußern ihrer Meinung im Gefängnis sitzt. Und: Jeder soll wissen, dass diese mutige Dissidentin für das Europaparlament kandidiert, aus dem Knast heraus, wie seinerzeit der irische Freiheitskämpfer Bobby Sands für das britische Unterhaus. Dieser Wahlkampf kostet aber Geld, leider viel Geld. Wir erhalten als oppositionelle Partei keinerlei staatliche Gelder, finanzieren uns ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge, keiner unserer Aktivisten verdient einen Cent an seiner Arbeit für DIE RECHTE, ganz im Gegenteil. Um den Europawahlkampf im geplanten Umfang zu realisieren, sind wir deshalb auf Spenden angewiesen. Jeder Euro hilft, zusammen rocken wir in den nächsten Wochen diese Republik!

Kontoinhaber: DIE RECHTE
IBAN: DE84 1405 1362 1600 0766 33
BIC: NOLADE21PCH (Kreissparkasse Parchim-Lübz)
Verwendungszweck: Wahlkampf Ursula Haverbeck

Spenden an Parteien sind steuerlich absetzbar!

Parteispenden sind steuerlich gesehen Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Im Einkommensteuergesetz (EStG) unter §34 g und im §10 b Abs. 2 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden geregelt.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Quelle: www.die-rechte.net

DIE RECHTE zur Europawahl zugelassen: Ursula Haverbeck ist Spitzenkandidatin!

Jetzt ist es amtlich: DIE RECHTE wird an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen und in ganz Deutschland wählbar sein, die 90-jährige Dissidentin Ursula Haverbeck tritt ihre Spitzenkandidatur aus dem Gefängnis heraus an und kämpft um den Einzug ins Europaparlament!

Am Freitag (15. März 2019) hat der Bundeswahlausschuß die Liste der Partei DIE RECHTE zugelassen, auf der neben Ursula Haverbeck weitere bekannte Aktivisten des Nationalen Widerstandes kandidieren, etwa der Düsseldorfer Sven Skoda (derzeit im Prozeß gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“ vor Gericht), DIE RECHTE–Gründer Christian Worch, der freie Nationalist Dieter Riefling aus Niedersachsen und Siegfried Borchardt, der sich derzeit wegen Meinungsäußerungen im Gefängnis befindet. Seit April 2018 hat DIE RECHTE für ihren Wahlvorschlag geworben und konnte eine große Resonanz erzielen, was sich nicht nur an dem Einreichen von deutlich über 4.000 Unterstützungsunterschriften, die für eine Zulassung notwendig gewesen sind, gezeigt hat. Dennoch gab es Zweifler, die behaupteten, eine Kandidatur von Ursula Haverbeck wäre aus dem Gefängnis heraus unmöglich – obwohl die rechtlichen Vorschriften eindeutig sind. Jetzt sind auch diese Zweifel ausgeräumt: Ursula Haverbeck ist unsere Spitzenkandidatin. Sorgen wir dafür, daß sie am 26. Mai 2019 ins EU-Parlament einzieht, schaffen wir die Sensation!

Die Planungen für den Europawahlkampf sind schon in weiten Teilen vorangeschritten, seit heute befindet sich DIE RECHTE faktisch im Wahlkampfmodus und wird erstmalig an einer bundesweiten Wahl flächendeckend teilnehmen. Beteiligt Euch an den Aktivitäten im Vorfeld: Kommt zu den geplanten und angekündigten Demonstrationen, verteilt Flugblätter und Plakate in Eurer Region! Macht mit kreativen Aktionen auf unsere Wahlkampfschwerpunkte aufmerksam – hier vor allem der Kampf für Meinungsfreiheit sowie das Ende der Masseneinwanderung nach Deutschland!

Jeder ist Wahlkampfhelfer, laßt uns die Schlagzeilen der Medien dominieren und zeigen: Wir sind der Nationale Widerstand, unser Kurs ist offensiv, provokant und immer nach vorne gerichtet!