Wie schlecht es um die Meinungsfreiheit in Deutschland steht, dürfte allgemein bekannt sein und zeigt sich u.a. an der Inhaftierung einer 89-jährigen Dissidentin, die zwischen Schwerkriminellen eingesperrt hinter Gittern sitzt. Das Portal „Openpetion.de“ hat jetzt eine entsprechende Petition gelöscht, mit welcher die sofortige Freilassung von Ursula Haverbeck gefordert wurde, die lediglich wegen Meinungsäußerungen im Gefängnis sitzt. Dabei behaupten die Betreiber der Plattform, deren Ziel es angeblich sei „Bürgerbeteiligung mittels Online-Petitionen zu fördern und zu einem transparenten Bürger-Politik-Dialog beizutragen“, dreisterweise, die Petition würde auf einer falschen Tatsachenbehauptung beruhen, die in den Textpassagen „sie hat ihre Meinung frei geäußert und wurde dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.„, sowie „In zahlreichen Gerichtsprozessen musste sie sich wegen Meinungsäußerungen verantworten“ liegen würden. Offenbar streiten die Betreiber der Plattform Ursula Haverbeck ab, eine eigene Meinung zu besitzen und sehen Prozesse wegen genau dieser Meinung auch nicht als Prozesse an, die sich auf eine Meinungsäußerung beziehen. Diese Logik ist nicht nachvollziehbar und ist wohl eher ein Indiz, dass eine politisch missliebige Petition einfach verschwinden sollte.
Gegen die Sperrung der Petition, die immerhin bereits rund 700 Unterzeichner fand, wurde mittlerweile Beschwerde eingereicht. Ob diese – im Sinne der Meinungsfreiheit – Erfolg hat, bleibt abzuwarten, darf aber eher bezweifelt werden. Ungewollt zeigen die Betreiber von Openpetition.de auf diesem Wege, wie schlecht es um die Meinungsfreiheit in Deutschland steht!
Inzwischen könnt ihr unter folgenden Link auf einem unabhängigen Petitionssystem erneut unterzeichnen: https://freiheit-fuer-ursula.de/petition/
OFFENE E-MAIL an openPetition gGmbH, Greifwalder Str. 4, 10405 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach zwei Monaten und fast 700 Zeichnungen wurde die von mir erstellte Petition, ohne vorheriger Mitteilung an mich, gesperrt.
Als Grund der Sperrung gibt man an, dass ich falsche Tatsachen behaupten würde in Zusammenhang mit folgender Passage: „sie hat ihre Meinung frei geäußert und wurde dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.“ sowie „In zahlreichen Gerichtsprozessen musste sie sich wegen Meinungsäußerungen verantworten“.
Wo ist dies denn eine falsche Tatsachenbehauptung? Frau Ursula Haverbeck wurde doch verurteilt wegen den Inhalten ihrer Meinungsäußerung, die nach geltender Rechtsprechung strafbar sind. Es sind nach wie vor die wiederholten Äußerungen ihrer Meinung welche zur letztendlich zur Inhaftierung von Frau Haverbeck im Alter von 89 Jahren führte.
Das Bundesverfassungsgericht teilte in ihrer Pressemitteilung Nr. 67/2018 vom 3. August 2018 wo es um die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde von Frau Haverbeck ging u.a. folgendes mit:
„[…] Soweit sie die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords darüber hinaus auf vermeintlich eigene Schlussfolgerungen und Bewertungen stützt, kann sie sich zwar auf ihre Meinungsfreiheit berufen. Der in der Verurteilung wegen dieser Äußerungen liegende Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich grundsätzlich gerechtfertigt. […]“
und
„[…] 2. Wegen der Äußerungen verurteilte das Amtsgericht die Beschwerdeführerin wegen Volksverhetzung in sieben Fällen und versuchter Volksverhetzung in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beschwerdeführerin setzte das Landgericht Verden die Gesamtfreiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung auf zwei Jahre herab und verwarf die Berufung im Übrigen. Die Revision blieb erfolglos. Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde. […]“
Ich bitte Sie daher die Sperrung der Petition entsprechend wieder aufzuheben.
Über eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Walter
Quelle der Pressemitteilung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-067.html
Quelle der Petition: https://www.openpetition.de/petition/blog/lasst-ursula-haverbeck-1928-frei