Am 12. September 2018, einem Mittwoch, soll sich Ursula Haverbeck vor dem Hamburger Landgericht verantworten, ihr wird – einmal mehr – Volksverhetzung nach §130 StGB vorgeworfen. Wie Ursula nach Hamburg verfrachtet wird, ist noch unklar, durch öffentlichen Druck ist es jedoch bereits gelungen, die JVA Brackwede in die Defensive zu drängen und eine geplante „Todesfahrt“ über insgesamt zehn Tage unwahrscheinlicher werden zu lassen. Um gegen den ganzen Wahnsinn, der sich daran zeigt, wenn eine 89-Jährige für Meinungsäußerungen inhaftiert und vor ein Gericht gezerrt wird, zu protestieren, findet vor dem Landgericht, auf dem Sievekingplatz, ab 9.00 Uhr eine Solidaritätskundgebung statt, außerdem wird zum Besuch des Prozesses aufgerufen. Auch wenn es ein Werktag ist: Versucht den Termin wahrzunehmen, Ursula Haverbeck verfolgt sehr genau, was im Publikum und vor dem Gericht passiert. Seid solidarisch, lasst den Worten Taten folgen!
Bei der Kundgebung vor dem Landgericht werden Vertreter verschiedener, politischer Organisationen und Strömungen das Wort ergreifen. Nachfolgend eine Übersicht bisher feststehender Redebeträge, Erweiterungen sind ausdrücklich vorbehalten:
Sascha Krolzig (DIE RECHTE)
Lennart Schwarzbach (NPD)
Dieter Riefling (Freier Nationalist)
Sven Skoda (Freier Nationalist)
Christian Worch (DIE RECHTE)
Thomas Wulff (Freier Nationalist)
ACHTUNG: Informiert euch im Vorfeld über Anreisetreffpunkte. Die linke Szene ruft bereits zu Gegenaktivitäten auf und es wird dringend davon abgeraten, einzeln oder in Kleingruppen zum Veranstaltungsort zu reisen. Schließt euch mit anderen zusammen, um sicher am Ziel anzukommen. Wer den Prozess besuchen möchte, sollte zudem auf erkennbare, rechtspolitische Zeichen usw. verzichten. Hilfsmittel, etwa Banner, Fahnen und eine Lautsprecheranlage, wird es bei der Kundgebung in ausreichende Menge geben.
Am 12. September 2018 auf nach Hamburg: Auch an einem Werktag gibt es Widerstand, wenn die 89-jährige Dissidentin Ursula Haverbeck vor Gericht gezerrt wird. Wir kämpfen für echte Meinungsfreiheit!
Diese Frau ist es wert unterstützt zu werden!
Hallo – die Renderliste gefällt mir nicht. Da gäbe es sicherlich neutralere Redner, Anwälte und juristisch Vorgebildete und Freiheitsleibende ohne ideologische Zuordnungen etc. Deshalb erlaube ich mir hier einen Beitrag zu spenden: ……………………………………………..
Weiterleitungserlaubnis erteilt …..
Grundgesetzliche Unabdingbarkeiten im Verhältnis zu Zensurgesetzen wie auch STGB 130 etc.
13. 08. 2018
http://weltraum.plexum.eu
Wir haben seit einigen Jahren die elende Diskussion, wie frei darf die Gesellschaft und das internationale Internet sein und welche Möglichkeiten hat ein Staat wie z.B. die BRD, diese Dinge einzuschränken oder gar die Betreiber, hier am Beispiel Facebook selbst, in seinen Geschäftsbedingungen vorzugeben.
Diese Diskussion wird von unterschiedlich politisch motivierten Gruppen ständig diskutiert, die die juristische Unabdingbarkeit der Gesetzeslage, vernebelt. Deshalb erlauben wir uns hier eine für Jedermann verständliche Grundsatzaufklärung, an die auch Juristen jeglicher Art, gebunden sind:
im GG der BRD haben wir unabdingbare Gesetzesregeln, zu denen die GG – Artikel 1 bis 5 zählen, wie auch der GG-Artikel 25. D.h. Unabdingbarkeiten sind Gesetze, die niemals veränderlich sind und nicht angetastet oder nach belieben ausgelegt werden dürfen. Schauen wir nun in diese juristisch-wissenschaftliche Darstellung, so haben wir es in den Artikeln 1 bis 5 und zusätzlich mit GG-Artikel 25 mit Sicherungsgesetzen zu tun, die auch aufgrund des sogenannten 3. Reiches wie der SED-Herrschaft, bis heute ihre Gültigkeiten haben. Diese unabdingbaren Grundregeln sollen eben die Garantie für den Souverän erbringen, seine Freiheit niemals einer willkürlichen Einschränkung preis zu geben.
Das Internet, insbesondere Facebook haben jedoch aufgrund der Genderisierung der Gesellschaft, die darauf bedacht ist, daß nur ihre Freiheit wie Gedankenwelt zu gelten habe, zu unsäglichen Veränderungen wie Versuchen der Negierung dieser Grundsätze geführt. Aus diesen Versuchen haben sich nun große Widersprüche ergeben, die das GG und speziell die Grundlagen von Anstand und Sitte, Kultur und Freiheit der Menschen, in Frage stellen.
Am Beispiel Facebook können wir nun täglich erleben, wie eine Firma ihr Geschäftsmodell auf die Teilnehmer der Grundlage für das Geschäftsmodell ausdehnt und sich den Erpressungen der Genderisierung wie der Gesetzesbeugung dieser Entwicklungen, hingibt. Betrachten wir einmal das Geschäftsmodell von Facebook, so können wir feststellen, das Geschäftsmodell von Facebook basiert auf einem EDV-Programm, das der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, um daraus wirtschaftlich wie finanziell zu partizipieren. Anders formuliert, dieses freie Angebot an die Öffentlichkeit dient als Grundlage, daraus überhaupt erst ein Wirtschaftsmodell zu generieren.
In Folge dieser Zweiteilung haben wir auch zwei unterschiedliche Rechtsbereiche. Die Öffentlichkeit, die nun das Basismodell von Facebook nutzt um sich weltweit in freier Selbbstbestimmung zu vernetzen, sind keine Kunden. Kunden für Facebook im Sinne von wirtdschaftlicher Nutzung sind nur die daraus entstehenden Interessenlagen der Wirtschaft, über diese Plattform Werbung zu erstellen und sich neue Märkte zu schaffen. Hierfür ist der wirtschaftliche Bereich von Facebook ausgerichtet. Dieser Bereich unterliegt den üblichen Rechtsgrundlagen von wirtschaftlichen wie rechtlichen Gegebenheiten.
Anders verhält es sich mit der Öffentlichkeit, die dieses öffentliche Grundmodell von Facebook nutzt. Denn die Nutzer selbst sind nicht das Wirtschaftsmodell, das den Rechtsgrundlagen von Staat und Wirtschaft unterliegt, sondern diese weltweiten Nutzer sind Nutzer einer zur Verfügung gestellten Vernetzung der Menschen wie der Welt. Hieraus ergeben sich unzweideutig andere Maßstäbe, die zu einer Sozialverpflichtung des Betreibers führen, der in diese Ebene der Nutzung keine Bedingungen von Meinungseinschränkung etc. stellen darf. Die einzige Einschränkung seitens des Betreibers wie seiner Verpflichtung besteht in der Wahrung von Anstand und Sitte. Jegliche Meinungsäußerungen, egal welcher Colleur, sind jedoch zuzulassen, da sie international gesetzlich vorgeschrieben stehen.
Hier nun greift das GG der BRD aus den Artikeln 1 – 5 und 25, das jegliche Meinungseinschränkung der Bürger, der Forschung und Schreibwerke, verbieten. Insbesondere werden diese Verbote noch durch den GG Artikel 25, der internationales Recht vorrangig stellt, verstärkt. Denn die Menschenrechte der UN, denen sich die BRD gebeugt hat, haben zu höherwertigem Recht geführt, wobei die UN-Regeln sogar schärfer formuliert sind, als das des Grundgesetzes.
Diese Kenntnis hat jeder Staatsanwalt, jeder Richter, jeder Anwalt wie jeder Politiker. Und genau aus diesem Grunde, um gar keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, gibt es das höchstrichterliche Urteile: „Gesetze und Verordnungen, die gegen das GG verstoßen, sind von vornherein nichtig.“
Wenn nun die allgemeine juristische Praxis, aus welcher Motivation auch immer, nun sich über die Grundsätze von Gesetz und Recht stellen, haben wir es entweder mit kriminellen Staatsstrukturen zu tun, mit der Abschaffung des Grundgesetzes, was den Widerstand vorschreibt lt. GG, oder mit einer Diktatur zu schaffen, was eben auch den Widerstand des GG vorschreibt. Infolge sind alle Urteile, die gegen die vor genannten Grundsätze verstoßen, von vornherein nichtig.
Jeder Souverän der BRD z.B. hat nun nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich einer derartigen Rechtsbeugepraxis zu widersetzen. Wie auch Facebook u. A. der Pflicht unterliegen, keine poltischen Anweisungen entgegen zu nehmen, sondern die Rechtsgrundlagen eines jeglichen Staatsgesetzes zu wahren. Wie sich auch gerade aus einem Urteil eines OLG ergeben hat. Die gängie Praxis von Facebook, wegen jeglicher Kleinigkeit und Selbstauslegung von der Tiefe einer Sprache eigene Regeln abzuleiten, die zu einer Sprerre führen, sind somit ebenfalls nichtig, Rechtsanmaßung wie Rechtsbeugung.
Grundsätzlich inhaltlich auf den Fall Haverbeck zu übertragen, das STGB 130 nichtig ist.
Super ist, das Christian Worch auch kommt.