Am vergangenen Freitag (3. August) wurden in Kerpen erneut Flugblätter im Rahmen der „Freiheit für Ursula“-Kampagne verteilt. Die 89-jährige sitzt seit mehreren Monaten einzig aufgrund von Meinungsäußerungen in einem deutschen Gefängnis. In den nächsten Monaten wird es mehrere überregionale Aktionen geben, um auf das Schicksal der Kämpferin für die Meinungsfreiheit aufmerksam zu machen.
Der 3. August war dabei ein symbolisches Datum für eine weitere Flugblattverteilung, da das Bundesverfassungsgericht an diesem Tag die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde von Ursula Haverbeck veröffentlichte, wobei die Entscheidung bereits am 22. Juni 2018 gefällt wurde. Wie häufig in der Vergangenheit, etwa beim Thema ESM, winden sich die Verfassungsrichter, um Erklärungen dafür zu liefern, weshalb bestimmte Entscheidungen trotz der anderslautenden Bestimmungen des Grundgesetzes rechtmäßig seien.