Mit am Freitag (03.08.2018) veröffentlichtem Beschluss, bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung von Ursula Haverbeck durch das Landgericht Verden, das eine zweijährige Haftstrafe verhangen hatte. Das Gericht sieht Paragraph 130 als zulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit an und begründet, weshalb sich Ursula Haverbeck nach seiner Auffassung strafbar gemacht habe und ihre Äußerungen nicht in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen würden.
Hier gibt es das Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-067.html
Aufgehoben hat das BVG dagegen die Verurteilung eines Internetbloggers, dem die Verharmlosung des Holocausts vorgeworfen wurde. Hier stärkt das höchste deutsche Gericht die Meinungsfreiheit.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-066.html
Es dürfte kein Zufall sein, dass beide Beschlüsse am gleichen Tag veröffentlicht worden sind, vermutlich wollte das Gericht im Fall Ursula Haverbeck kein politisches Erdbeben auflösen, aber der inflationären Verfolgung von Deutschen wegen Meinungsäußerungen dennoch etwas entgegenseten.