Betrifft: Antrag auf Freilassung von Ursula Haverbeck, gestellt von Markus Walter am 19. März 2020

Sehr geehrter Herr Biesenbach!

Da ich nicht davon ausgehen kann, daß Sie wissen, warum ich als 91-Jährige im Gefängnis sitze, lege ich Ihnen die von mir ohne Beteiligung von Rechtsanwälten aufgelisteten 9 Verfahren innerhalb von 3 Jahren bei, die ich an das Bundesverfassungsgericht und an das Landgericht Detmold und Verden schickte. In beiden Fällen war die Verurteilung rechtskräftig.

Das führte zur Einstellung eines weiteren in Magdeburg anhängigen Verfahrens sowie zur Reduzierung der bereits angetretenen Haftstrafe um 1 Jahr und 8 Monate. Am 6. November 2020 ist Haftende. Meine vorzeitige Entlassung nach verbüßter 2/3-Haftzeit wurde abgelehnt von der Einzelrichterin Oesker, LG Bielefeld, obgleich die Entlassung von der JVA Bielefeld befürwortet wurde.

Ich stimme dem Antrag des Markus Walter auf Grund der veränderten Gesamtsituation zu und beantrage ebenfalls schnellstmögliche Entlassung aus einer — wie ich meine — unverdienten Gefängnisstrafe.

Mit freundlichem Gruß,
Ursula Haverbeck

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